Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit dem 1. Januar 2024 unterliegt die Dallmayr Gruppe den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten systematisch zu betrachten und geeignete Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minimierung zu ergreifen.
Zu den zentralen Elementen der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei Dallmayr zählen:
- ein Lieferantenkodex (Code of Conduct)
- eine Grundsatzerklärung
- ein Beschwerdeverfahren gemäß den Vorgaben des LkSG
- regelmäßige Risikoanalysen zur Identifikation und Bewertung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken
- dokumentierte Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Die erforderlichen Prozesse und Zuständigkeiten sind in unserem Unternehmen verankert und werden regelmäßig überprüft.
Im Rahmen der Durchführung der Risikoanalyse erfassen wir unsere Lieferanten systematisch und analysieren sie regelmäßig im Hinblick auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken. Die Ergebnisse bilden die Ausgangsbasis für die Ableitung von Maßnahmen und fließen in unsere internen Prozesse ein.
Alle Informationen rund um das LkSG bei Dallmayr stellen wir nachfolgend bereit.
Unsere Grundsatzerklärung zu menschenrechtlicher und umweltbezogener Verantwortung finden Sie hier:
Darüber hinaus steht ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung, über das anonym auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie mögliche Verstöße gegen gesetzliche Sorgfaltspflichten hingewiesen werden kann.
Den Zugang zum digitalen Beschwerdeverfahren sowie die Verfahrensordnung finden Sie hier:
Falls Sie uns Ihren Hinweis auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen postalisch zukommen lassen wollen, können Sie uns an folgende Adresse schreiben:
Alois Dallmayr KG
Nachhaltigkeit
Dienerstr. 14–15
80331 München