Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Social-Media-Gewinnspiel
Veranstalter des Gewinnspiels „Wiesn und Dallmayr“ (nachfolgend „Gewinnspiel“) ist die Alois Dallmayr Kaffee oHG (nachfolgend „Dallmayr“), Dienerstr. 14-15, 80331 München.
Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von der Meta Platform Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein Dallmayr. Dallmayr behält sich das Recht vor, Beiträge, die gegen die Richtlinien von Instagram oder anwendbares Recht verstoßen, zu löschen und den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
Jeder Teilnehmer erkennt mit Teilnahme an dem Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen an.
§ 1 Teilnahmeberechtigung und Ausschluss vom Gewinnspiel
(1.) Teilnahmeberechtigt sind alle Instagram-Nutzer, die der Instagram-Seite von Dallmayr, dallmayr_de (nachfolgend „Dallmayr Social-Media-Seite“) folgen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben und zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dallmayr behält sich das Recht vor, vom Teilnehmer einen Nachweis über die Volljährigkeit zu fordern.
(2.) Mitarbeiter von Dallmayr sowie der Alois Dallmayr KG und ihre direkten Familienangehörigen sowie Personen, die im Haushalt mit Mitarbeitern von Dallmayr oder der Alois Dallmayr KG leben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(3.) Dallmayr behält sich das Recht vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel auszuschließen, die gegen Teilnahmebedingungen verstoßen haben, im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben gemacht haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben. Ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen sind Nutzer sogenannter Gewinnspielagenturen oder automatischer Teilnahmedienste. Ggf. können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Die Entscheidung hierüber steht im freien Ermessen von Dallmayr.
§ 2 Teilnahme am Gewinnspiel und Teilnahmeschluss
(1.) Die Teilnahme am Gewinnspiel kann ausschließlich online auf der Dallmayr Social-Media-Seite erfolgen. Sofern Teilnehmer mehrfach auf der Social-Media-Seite am Gewinnspiel teilnehmen, wird dies als einfache Teilnahme gewertet. Eine Mehrfach-Teilnahme ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(2.) Die Teilnahme erfolgt, indem der Teilnehmer, der der Dallmayr Social-Media-Seite folgt, den Gewinnspielpost sowie die drei letzten Beiträge von Dallmayr auf der Dallmayr Social-Media-Seite liked. Zusätzlich dazu muss der Teilnehmer über die Kommentarfunktion unter dem Gewinnspielpost verraten, mit wem er einen Wiesntisch teilen würde.
(3.) Die Teilnahme am Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung des Gewinnspielposts auf der Dallmayr Social-Media-Seite und endet am 14.09.2025 um 23:59 Uhr (nachfolgend „Teilnahmeschluss“). Für die Teilnahme am Gewinnspiel werden nur die Teilnehmer berücksichtigt, die Ziffer 2 (2.) der Teilnahmebedingungen vollumfänglich bis zum Teilnahmeschluss erfüllen. Maßgeblich hierfür sind Datum und Uhrzeit der Absendung des Kommentars. Kommentare, die nach Teilnahmeschluss eingehen, vor
Teilnahmeschluss entfernt werden oder unter einem anderen als dem Gewinnspielpost eingehen, werden nicht berücksichtigt.
§ 3 Gewinnspieldurchführung und Abwicklung
(1.) Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern, die gemäß Ziffer 2 (2.) der Teilnahmebedingungen an dem Gewinnspiel teilgenommen haben, nach dem Zufallsprinzip ausgelost. Die Ermittlung der Gewinner ist vorbehaltlich einer etwaigen späteren Aberkennung oder Nichtannahme endgültig und bindend.
(2.) Die Gewinner wird innerhalb von einer Woche nach Teilnahmeschluss per Direktnachricht über ihren Gewinn benachrichtigt (nachfolgend „Gewinnmitteilung“) und aufgefordert, sich per Instagram-Direktnachricht oder per E-Mail an [email protected] an Dallmayr zu wenden. Die Gewinner müssen sich innerhalb von 2 Tagen nach erfolgter Gewinnmitteilung in vorgenannter Form unter Nennung ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse) zurückmelden, um den Gewinn anzunehmen. Für den rechtzeitigen Eingang der Rückmeldung ist das Empfangsdatum der privaten Nachricht auf der Dallmayr-Social-Media-Seite oder bei E-Mail der elektronisch protokollierte Eingang bei Dallmayr maßgeblich. Nach Ablauf dieser Frist steht der Verfall des Gewinnanspruchs im freien Ermessen von Dallmayr, ebenso wie die Entscheidung, per Los einen neuen Gewinner zu ermitteln.
§ 4 Gewinne
(1.) Im Rahmen des Gewinnspiels sind folgender Preis zu gewinnen:
- 1 Mittagstisch für 8 Personen im Schützenfestzelt am 25.09.2025 inklusive 8 Portionen Kaiserschmarrn und 8 Kaffeegetränke, von 12:00 – 17:30 Uhr, Galerie Ost
- 1 Mittagstisch für 8 Personen im Schützenfestzelt am 26.09.2025 inklusive 8 Portionen Kaiserschmarrn und 8 Kaffeegetränke, von 12:00 – 17:30 Uhr, Galerie Ost
- 5 X 2 Dallmayr Wiesn-Haferl-Tassen
(2.) Die Gewinne werden den Gewinnern auf dem Postweg an die angegebene Anschrift
zugesandt. Der Versand erfolgt durch Dallmayr oder einen von Dallmayr beauftragten Dienstleister mit DHL-Paketversand. Der Versand erfolgt ausschließlich nach Deutschland und Österreich.
(3.) Sollte der Gewinn aus Gründen, die beim Gewinner liegen nicht zugestellt werden, verfällt der Gewinnanspruch innerhalb von 14 Tagen. In diesem Fall steht es im Ermessen von Dallmayr, ob ein neuer Gewinner ermittelt wird.
(4.) Eine Barauszahlung des Gewinns findet nicht statt. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar und vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Dallmayr die erforderlichen personenbezogenen Daten für die Dauer der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels speichert. Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Teilnehmer sind in der separaten Datenschutzerklärung für das Gewinnspiel enthalten.
§ 9 Haftung
Dallmayr haftet nur für Schäden, welche von Dallmayr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
Dallmayr wird mit der Zustellung des Gewinns von sämtlichen etwaigen Gewährleistungsansprüchen frei. Dallmayr haftet nicht für verloren gegangen, beschädigte oder verspätet zugestellte Gewinne. Eine Haftung für Sach- und Rechtsmängel des Gewinns
übernimmt Dallmayr nicht.
§ 10 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Dallmayr behält sich die Änderung, Anpassung, Aussetzung oder vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels aufgrund besonderer Umstände, welche außerhalb des Einflussbereichs von Dallmayr liegen und die planmäßige Durchführung hindern, vor. Von diesem Recht kann Dallmayr insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr möglich sein sollte. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Dallmayr zu.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Teilnahmebedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
München, September 2025