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Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Coffee-Club-Stempelkarte

Anbieter der digitalen Coffee-Club-Stempelkarte (nachfolgend „Stempelkarte“) ist die Alois Dallmayr KG (nachfolgend „Dallmayr“), Dienerstr. 12, 80331 München. 

Jeder oder jede Teilnehmende erkennt mit Nutzung der Stempelkarte diese Teilnahmebedingungen an. [1]

§ 1 Teilnahmeberechtigung 

Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige Personen, d.h. Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dallmayr behält sich das Recht vor, vom Teilnehmer einen Nachweis über die Volljährigkeit zu fordern. Teilnahmeberechtigt sind ferner nur Kunden, die Mitglied des kostenfreien Vorteilsprogramms „myDallmayr“ sind und die über ein entsprechendes Kundenkonto verfügen. Eine Registrierung für das „myDallmayr“-Kundenkonto kann online auf den Dallmayr-Webseiten unter https://www.mydallmayr.de/, https://www.dallmayr-versand.de/ (nach dem Onlineshop-Relaunch vss. im Januar 2026) oder die „Dallmayr“-App erfolgen. Sofern der Teilnehmer über ein Kundenkonto ohne Nutzung der App verfügt, muss das Kundenkonto mit einer „myDallmayr“-Kundenkarte verknüpft sein. Dallmayr behält sich das Recht vor, vom Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme am „myDallmayr“-Kundenvorteilsprogramm, beispielsweise durch Vorlage des Personalausweises zusammen mit der „myDallmayr“-Kundenkarte oder zusammen mit dem Vorzeigen der „Dallmayr“-App, zu fordern.

§ 2 Ausschluss von der Teilnahme 

Dallmayr behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Stempelkarte auszuschließen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben oder sich unlauter einen Vorteil verschafft haben. 

§ 3 Teilnahme

  1. Die Stempelkarte kann mit Eröffnung des Dallmayr Coffee Clubs am 14.10.2025  (Dienerstraße 12, 80331 München) genutzt werden. 

  2. Bei jedem entgeltlichen Erwerb eines Getränks (Kalt-/Heißgetränk) oder bei Einsatz einer physischen Gutscheinkarte zum Erwerb eines Getränks (Kalt-/Heißgetränk) im Dallmayr Coffee Club (Dienerstaße 12, 80331 München) erhält der Teilnehmer beim Scannen der Dallmayr-Kundenkarte – entweder über die „Dallmayr“-App oder bei Benutzung einer „myDallmayr“-Kundenkarte, die mit einem Kundenkonto verknüpft ist - einen digitalen Stempel auf der Stempelkarte. Die Stempel werden digital gespeichert und sind in der „Dallmayr“-App einsehbar.

  3. Mit dem 9. gekauften Getränk erhält der Teilnehmer das 10. Getränk als Freigetränk für einen Monat (30 Tage) gutgeschrieben (Aktionszeitraum). 

    Das Freigetränk kann innerhalb des Aktionszeitraums zu den Öffnungszeiten des Dallmayr Coffee Clubs (Dienerstraße 12, 80331 München) durch Scannen der Dallmayr-Kundenkarte – entweder über die „Dallmayr“-App oder bei Benutzung einer „myDallmayr“-Kundenkarte, die mit einem Kundenkonto verknüpft ist - eingelöst werden. Danach verfällt das Freigetränk automatisch und ersatzlos. Mit Einlösung des Freigetränks oder Ablauf des Aktionszeitraums wird die digitale Stempelkarte zurückgesetzt und der Teilnehmer kann erneut digitale Stempel sammeln.

  4. Eine Barauszahlung des Getränks oder Übertragung des Freigetränks auf andere Personen ist nicht möglich. Die Stempelkarte ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. 

§ 4 Datenschutz

(1.) Dallmayr verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer entsprechend des „myDallmayr“-Kundenkontos und nach den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts. Weitere Informationen zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, insbesondere zum datenschutzrechtlich Verantwortlichen und der Betroffenenrechte, erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die auf der Website https://www.mydallmayr.de/datenschutz abrufbar ist.

§ 5 Haftung

Dallmayr haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Stempelkarte überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die oder der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Dallmayr auf bei Teilnahme vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der App oder technischen Problemen beim Einsatz der „myDallmayr“-Kundenkarte.  Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit Dallmayr eine besondere Garantie übernommen hat. Gleiches gilt für die Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Dallmayr.

§ 6 Beendigung der Stempelkarte

Dallmayr behält sich vor, die Stempelkarte jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen oder zu beenden. Bereits gesammelte Stempel behalten im Falle der vollständigen Beendigung der Stempelkarte noch für eine Übergangszeit von 30 Tagen ihre Gültigkeit, innerhalb derer auf der begonnenen Stempelkarte weitere Stempel gesammelt werden und das Freigetränk im Aktionszeitraum eingelöst werden kann. Nach Ablauf der Übergangsfrist bzw. des angeschlossenen Aktionszeitraums verfallen die gesammelten Stempel ersatzlos. 

§ 7 Allgemeine Bestimmungen

(1.) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

(2.) Diese Teilnahmebedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(3.)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. 

 

 

München, im Oktober 2025 

 


[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet.